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EU-Verordnung, ab 2014 bis 1600 Watt, ab 2017 nur noch bis 900 Watt

EU-Verordnung, ab 2014 bis 1600 Watt, ab 2017 nur noch bis 900 Watt

28.10.2014: Ab 1. September 2014 müssen Sauger, die in der EU verkauft werden, mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden und erhöhte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Damit werden künftig Energieeffizienzklassen, Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionsklasse auf einen Blick vergleichbar. Auch der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch ist ablesbar. Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für Staubsauger bringt auch eine weitere Veränderung mit sich. Ab September 2014 dürfen die praktischen Haushaltshelfer nur noch eine maximale Nennleistungsaufnahme von 1600 Watt haben, ab September 2017 lediglich noch 900 Watt. Hintergrund der Verordnung ist die Absicht, mehr Energie einzusparen und die europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.

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